Themenkreis * VKI: E-Banking der Bawag P.S.K. – Etappenerfolg beim EuGH 

Kat.: Wissen/Technik

 

15. Sep. 2016

VKI: E-Banking der Bawag P.S.K. – Etappenerfolg beim EuGH

Generalanwalt beim EuGH: Strenge Mitteilungspflichten bei E-Banking der BAWAG

Wien - Der VKI (Verein für Konsumenteninformation) beanstandete - im Auftrag des Sozialministeriums - im Rahmen einer Verbandsklage gegen die E-Banking Bedingungen der Bawag P.S.K. u.a eine Klausel hinsichtlich der Art und Weise der Mitteilung von Änderungen zum E-Banking. Der Oberste Gerichtshof legte die Sache dem europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vor. Nunmehr liegen die Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH vor. Die Schlussanträge sind für die endgültige - aber noch ausstehende - Entscheidung des EuGH erfahrungsgemäß grundlegend. Nach Ansicht des Generalanwaltes stellen Mitteilungen in der E-Mail-Box im Rahmen des E-Banking keine Mitteilung im Sinn des Zahlungsdienstgesetzes dar. Ein Rahmenvertrag kann daher auf diese Weise nicht geändert werden. Zahlreiche Änderungen seitens der Bawag PSK im Laufe des Jahres 2016 stehen daher in Frage.

Die BAWAG PSK hatte im Februar 2013 ihre AGBs für das "E-Banking" geändert. Der VKI stellte - aufgrund vermehrter Kundenbeschwerden - bei einer näheren Prüfung fest, dass zahlreiche Klauseln nicht nur unverständlich, sondern auch rechtlich fragwürdig waren und ging daher im Auftrag des Sozialministeriums mittels Verbandsklage vor. Der Oberste Gerichtshof erklärte letztlich zahlreiche Klauseln für rechtswidrig und legte die Sache hinsichtlich einer Klausel zur Art und Weise der Mitteilung von Änderungen zum E-Banking dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vor.
 
Die Klausel sieht vor, dass Mitteilungen der Bank, also etwa auch Mitteilungen zu Änderungen der Konditionen oder Sicherheitsverfahren bzw. AGB-Änderungen, auch durch Abrufbarkeit im Wege des E-Bankings übermittelt werden können, also durch Information in der E-Mail-Box des Onlinebankings.
 
Sie lautet im Volltext: "Mitteilungen und Erklärungen (insbesondere Kontonachrichten, Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen, Änderungsmitteilungen, etc.), die die Bank dem Kunden zu übermitteln oder zugänglich zu machen hat, erhält der Kunde, der eBanking vereinbart hat, per Post oder durch Abrufbarkeit oder Übermittlung elektronisch im Wege des BAWAG P.S.K. eBankings."
 
Die Unterinstanzen hatten diese Klausel als gesetzwidrig beurteilt, da nicht in allen denkbaren Fällen gewährleistet ist, dass die Information den Empfänger erreicht. Tatsächlich erscheint es aus Sicht des VKI äußerst fraglich, ob den Kunden derartige Informationen in der Mailbox des Online-Bankings überhaupt auffallen und ob sich VerbraucherInnen somit ausreichend mit derartigen Änderungen auseinandersetzen. Das ist auch insofern wesentlich, weil zwischenzeitlich mehr als die Hälfte der VerbraucherInnen eine Form des Online-Bankings nutzen.
 
Nunmehr liegen die Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH vor. Die Schlussanträge sind für die endgültige - aber noch ausstehende - Entscheidung des EuGH erfahrungsgemäß grundlegend.
 
Nach Ansicht des Generalanwaltes stellen Nachrichten in der E-Mail-Box keine Mitteilung im Sinn des Zahlungsdienstegesetzes dar. Mailboxen im Onlinebanking sind daher anders zu behandeln als herkömmliche Mails. Eine Änderung des Rahmenvertrages ist daher folglich auf diese Weise nicht möglich.
 
Nach Ansicht des Generalanwaltes kann eine E-Mail-Box außerdem nicht automatisch als dauerhafter Datenträger angesehen werden. Dafür müsste u.a. gewährleistet sein, dass Verbraucher angehalten werden, die Informationen zu speichern.
 
"Wesentliche Mitteilungen an Konsumenten dürfen nicht in einer Mailbox verschwinden, das permanente Abfragen derartiger Boxen kann von Verbrauchern nicht verlangt werden. Die Haltung des Generalanwaltes stärkt also die Rechte der Konsumenten im wichtigen Bereich des Online-Banking," erläutert Mag. Thomas Hirmke, Leiter der Abteilung Klagen im VKI.
 
Zunächst bleibt aber die endgültige Entscheidung des EuGH abzuwarten.
 
Folgt der EuGH diesen Schlussanträgen hat das potentiell auch Auswirkungen auf aktuelle Änderungen der Bawag P.S.K, etwa zu Änderungen bei Code-Verfahren, Habenzinsen und Einführung der neuen E-Banking Bedingungen.

Quelle: https://verbraucherrecht.at


VKI

 

1    2    3    4
Cambridge - 08. Februar 2018
 

Forscher testen künstliche Synapsen

"Neuromorphic Computing" schafft Mio. von Berechnungen gleichzeitig

East Lansing - 08. Februar 2018
 

Dämmerlicht führt zusehends zur Verdummung

Tests mit Kusurratten: Hippocampus-Leistung sank um 30 Prozent

Enschede - 25. Januar 2018
 

Nanodrähte erzeugen Treibstoff aus Sonnenlicht

"Grundlegender Durchbruch" ermöglicht effizientere Umwandlung

 
Tokio - 27. Dezember 2017
 

Rätsel um Klimawandel vor Millionen Jahren gelöst

Vermehrtes Wachstum von Pflanzen im Meer sorgte für eine Abkühlung

New York - 19. Dezember 2017
 

Neue Meeresplattform produziert Solar-Wasserstoff

Innovativer und kostengünstiger Elektrolyseur für Einsatz auf Ozeanen

Schanghai/Wien - 30. August 2017
 

Forscher teleportieren Licht erstmals unter Wasser

Fortschritt auf dem Weg zum komplett verschlüsselten Quanten-Internet

 
London - 12. Juli 2017
 

Elektroautos könnten 2022 wettbewerbsfähig sein

Atomkraftwerk Hinkley Point nicht unbedingt eine lohnende Investition

Wien - 21. Juni 2017
 

Hälfte des Faschierten mit resistenten Keimen belastet

Weniger Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung gefordert

Kiel - 23. Mai 2017
 

Eisenmangel hemmt marine Mikroorganismen

Prozess für Nährstoffkreislauf im tropischen Nordatlantik entdeckt

 
Deggendorf - 27. April 2017
 

Positiv-Gefühle verändern Gesamtzustand in Echtzeit

Messung mit computergestützten Diagnostiksystem Nilas MV weist positive Auswirkung der Mentaltechnik „LCC-Kombinatorik“ auf menschlichen Körper nach

Tokio - 21. April 2017
 

Bridgestone stellt luftlosen Fahrradreifen vor

Kunstharz soll mühsames Aufpumpen ab 2019 unnötig machen

Martorell - 24. März 2017
 

Abwasser wird zur erneuerbaren Energiequelle

SEAT und Aqualia arbeiten an neuem Projekt für nachhaltigen Sprit

 
1    2    3    4

© 2024 by Themenkreis und der jeweiligen Aussender. Alle Rechte vorbehalten.

  RSS-Feed     Impressum & Disclaimer