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10. Mai 2017 Ende der Jagdgatter: Verwaltungsgericht Schleswig in Deutschland bestätigt Verbot
Adelsfamilie Bismarck muss 1300 ha Jagdgatter auflösen und die Trophäenjagd dort nach 140 Jahren beenden
Wien - Deutschland ist Österreich wieder einmal voraus. In Schleswig-Holstein wurde schon 1999 mit einer Übergangsfrist von 15 Jahren ein Verbot von Jagdgattern erlassen. Doch 2014 weigerten sich die dortigen GatterbetreiberInnen, ihre Jagdgatter zu schließen und zogen vor Gericht. Wie in Österreich fühlen sich „die oberen 10.000“ auch in Deutschland durch Gesetze nicht gebunden. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden, dass das Gatterjagdverbot verfassungskonform ist. Der Adelsfamilie Bismarck mit ihren 1300 ha großen Jagdgattern bleibt damit nur noch eine Verfassungsbeschwerde. Betreiber Gregor von Bismarck, der sich Graf nennt, behauptet, die Jägerschaft würde sein Angebot von leichten Abschüssen großer Trophäen gegen viel Geld schätzen. Der Umweltminister von Schleswig-Holstein meinte dazu „Wer heute noch Jagdgatter betreibt, ist im Zeitalter des Feudalismus stecken geblieben“ und der Naturschutzbund sprach von einem „Jagd-Bordell“. Aussagen, die in Österreich nur der VGT trifft und dafür von der Jägerschaft als radikal und fanatisch bezeichnet wird. PolitikerInnen und Naturschutzbund in Österreich würden eine derartige Kritik an der Gatterjägerschaft niemals zu äußern wagen. Hierzulande herrschen andere Verhältnisse, da hat die Jägerschaft deutlich mehr politische Macht. VGT - Verein gegen Tierfabriken
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